Gut zu wissen
Beherbergungssteuer der Stadt Magdeburg
Damit auf Ihrer Rechnung nichts überrascht: Die Landeshauptstadt Magdeburg erhebt seit dem 1. April 2025 eine Beherbergungssteuer (umgangssprachlich „Bettensteuer“ oder Citytax). Hier finden Sie die wichtigsten Fakten.
Wie hoch?
5 % des Übernachtungspreises. Beispiel: Bei 80 € Übernachtungspreis sind es 4 € Steuer pro Nacht.
Wer zahlt?
Jeder Gast, der in Magdeburg entgeltlich übernachtet — auch Geschäftsreisende: Eine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen gibt es in Magdeburg nicht.
Wer ist befreit?
- • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- • Klassenfahrten und Schulausflüge inkl. Begleitpersonen
- • Angebote anerkannter Träger der Jugendhilfe
- • Personen, die in der Unterkunft mit Wohnsitz gemeldet sind
- • Langzeitaufenthalte ab dem 22. zusammenhängenden Tag
Wie wird gezahlt?
Ganz unkompliziert: Die Steuer erscheint als eigene Position auf Ihrer Rechnung und wird zusammen mit dem Aufenthalt bezahlt. Wir führen sie für Sie an die Stadt ab — Sie müssen nichts weiter tun.
Rechtsgrundlage: Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (in Kraft seit dem 1. April 2025). Verbindliche Auskünfte gibt die Stadt Magdeburg: magdeburg.de/Beherbergungssteuer ↗
Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg.
